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Eine Familie trennt sich

Eine Familie trennt sich

Worauf zu achten ist

Bei einer Scheidung oder einer Trennung ist meist der Wunsch gross, Abstand zum Expartner zu bekommen. Doch sind gemeinsame Kinder da, ist dieser Wunsch nach zeitlicher und räumlicher Abgrenzung schwierig umzusetzen.
Kinder benötigen klare Regeln und Strukturen. Kinder sind meist unparteiisch und halten zur Mutter und zum Vater gleichermassen. Das macht eine Trennung für die Kinder auch so schwierig. Sie verstehen meist die Eltern nicht und wünschen sich nur, dass sie bei beiden Elternteilen sein können. Klare Abmachungen und ein klares Besuchsrecht geben den Kindern Sicherheit, beide Elternteile regelmässig zu sehen.

Ist man mehr oder weniger friedlich auseinander gegangen, helfen folgende Tipps vielleicht weiter:

Betreuung der Kinder
Klären Sie die Frage nach der Betreuung der Kinder. Wo wohnen die Kinder, bei wem. Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, müssen sich beide – egal bei wem das Kind wohnt – um Entscheide rund um das Kind kümmern. Betreuungsfragen (Krippe, Grosseltern, Freunde,…), Schullaufbahnentscheide. Gesundheitsfragen (Impfung, etc.) müssen gemeinsam gefällt werden. Denn beide Elternteile sind verpflichtet, bei wichtigen, wegweisenden Entscheiden den Expartner beizuziehen. Holen Sie externe Beratung (zum Beispiel Familienberatung, KESP / Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Schulsozialarbeiter, etc.) zur Hilfe, falls Uneinigkeit vorhanden sein sollte.
Definieren Sie das Besuchsrecht wenn möglich genau. Informieren Sie den Expartner über geplante Aktivitäten, Reisen. Beachten Sie die neuen Ausreisebestimmungen mit Kindern: diese besagen, dass Ausreise mit Kinder immer die schriftliche Bestätigung des anderen Partners voraussetzt. So kann ein kurzer Shopping-Trip nach Deutschland schnell mal ins Wasser fallen, wenn die entsprechende Bestätigung fehlt.

Definieren Sie die Zuständigkeiten.
Wer geht zum Arzt, Zahnarzt, Augenarzt? Wer zu den Elterngesprächen? An den Krippenanlass? An das Schulfest? Schön ist, wenn gerade an solchen sozialen Anlässen beide Elternteile anwesend sein können.
Wer ist wie und wann telefonisch erreichbar, wenn die Krippe oder die Lehrerin etwas mitteilen will? Teilen Sie dies den entsprechenden Personen mit. Bedenken Sie, dass die Schule zur Auskunft (falls gerichtlich nichts anderes geregelt wurde), aber nicht zur aktiven Information verpflichtet ist. Regeln Sie also, wer eine Information, Einladung oder ähnliches erhält und dass diese an den Expartner weitergeleitet wird.

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